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Förderung der örtlichen Jugendarbeit durch den Kreisfeuerwehrverband Bayreuth e.V
Der Kreisfeuerwehrverband Bayreuth e.V. möchte, wie in den letzten Jahren, die Veranstaltungen der örtlichen Jugendgruppen wieder bezuschussen. Ob das wieder möglich ist, kommt auf die Einnahmen und Spenden an den Kreisfeuerwehrverband an. Es gibt für die einzelnen Jugendgruppen auch Voraussetzungen und Kriterien, die eingehalten werden müssen.
Voraussetzungen der Feuerwehr:
- Der Feuerwehrverein muss Mitglied im Kreisfeuerwehrverband Bayreuth e.V. sein.
- Der Feuerwehrverein muss die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt besitzen. Diese Anerkennung ist in Kopie jedem Antrag beizulegen.
Kriterien für die Förderfähigkeit einer Jugendveranstaltung:
- Im Mittelpunkt der Jugendveranstaltung muss überwiegend die feuerwehrtechnische Ausbildung sein und sie muss mindestens 1 Tag dauern (z.B. Besichtigungen von Feuerwehrwachen und Museen werden nicht bezuschusst.).
- Förderfähig sind alle Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärter einer Mitgliedsfeuerwehr des Kreisfeuerwehrverbandes Bayreuth e.V.
- Der Zuwendungsantrag muss bis zum 1. Mai 2012 beim Kreisjugendfeuerwehrwart Stefan Steger, Stieglitzenhöhe 59, 91278 Pottenstein (Eingangsstempel!) eingegangen sein.
- Diesem Antrag sind beizulegen:
- Der zweiseitige Zuwendungsantrag mit Kostenschätzung
- Das vorläufige Programm
- Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Feuerwehrvereines
Wichtige Hinweise:
- Nach Eingang des vollständigen Zuwendungsantrages beim Kreisjugendfeuerwehrwart erhält der Antragsteller ein Bestätigungsschreiben.
- Diesem Bestätigungsschreiben ist ein Verwendungsnachweis beigefügt. Dieser Nachweis ist spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung vollständig beim Kreisjugendfeuerwehrwart einzureichen. (Eingangstempel!)
- Erhält der Antragsteller bis zum 1. Juni 2012 weder Bestätigungsschreiben noch Ablehnung des Antrages, so liegt dem Kreisjugendfeuerwehrwart kein Zuwendungsantrag vor.
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